Beginn des Lehrgangs
1. Januar 2024 - 31. Dezember 2024


Zielgruppe
Alle Personen, die in einem gewerblichen Betrieb einen Frontstapler oder ein anderes angetriebenes Flurförderzeug führen müssen, sind verpflichtet ihre Eignung und Ausbildung durch einen Gabelstaplerschein nachzuweisen.
Alle Personen, die mit dem Befördern, Verladen oder Packen auf Straßenfahrzeugen betraut sind, z. B.
- Kraftfahrer: innen
- Berufskraftfahrer: innen
- Verlader: innen
- Fuhrparkverantwortliche
Unsere Expertise – Ihr Nutzen
Die theoretische und praktische Ausbildung bezieht sich in der Regel auf den Umgang mit einem Frontstapler. Mit dem Besitz eines Gabelstaplerscheins sichern Sie Ihren Arbeitsplatz durch fachliche Qualifikationen oder schaffen sich neue berufliche Perspektiven. Außerdem können Sie mit einem Staplerschein Arbeitsabläufe deutlich schnelle gestalten und gewährleisten somit kürzere Durchlaufzeiten.
Müssen in Ihrem Unternehmen andere Flurförderzeuge bedient werden, ist eine Zusatzausbildung auf dem jeweiligen Gerätetyp erforderlich.
Die Verantwortung für Ladungs- und Transportsicherung setzt entsprechende theoretische und praktische Qualifizierungen voraus. Fachkenntnisse über die Transportanforderungen im Straßen-, Bahn- und Seeverkehr sind daher Pflicht. Unser Lehrgang basiert auf den Grundlagen und Anforderungen gem. VDI Richtlinie 2700ff und DIN EN 12195-1:2021-01
Termine | |
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ganzjährig | |
auf Anfrage und als Inhouse-Schulung möglich
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Stundenanzahl | |
40 UStd. | |
Zeitplan | |
5 Tage insgesamt | |
Teil I – 2 Tage Teil II – 3 Tage |
Ladungssicherung Gabelstaplerausbildung |
Dozent | |
BQI – Fachdozent | |
Ort | |
BQI mbH Schönebeck Pestalozzistraße 2, 39218 Schönebeck (Elbe) |

Teilnahmevoraussetzungen
(Teil I – Gabelstaplerausbildung)
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
- zurückliegende Fahrerfahrung und Praxisanwendung
(Keine Teilnehmervoraussetzungen für den Teil II)
Ihr Abschluss
- BQI Zertifikat
- Personenbezogener „Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge“ der BQI mbH mit interner Prüfung (schriftlich & praktisch)
Fördermöglichkeiten (Teil I – Ladungssicherung)
Gegebenenfalls ist eine Weiterbildungsförderung über das Bundesamt für Güterverkehr möglich:
Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse von bis zu 70 % (kleine Unternehmen), 60% (mittlere Unternehmen) oder 50% (übrige Unternehmen) gewährt. Die förderfähigen Weiterbildungsmaßnahmen sind als Anlage zur Richtlinie aufgeführt (Bundesamt für Güterverkehr).
Gefördert werden: betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer, Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen.
Für weitere Informationen erkundigen Sie sich bitte beim Bundesamt für Güterverkehr.

Information zur Gabelstaplerausbildung
Das erforderliche Wissen wird im Rahmen der theoretischen und praktischen Schulung vermittelt und mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgefragt.
Hinweise zu Ihrer Anmeldung
Bitte melden Sie sich mit unserem Anmeldeformular an und folgen dem Button „ANMELDUNG“. Unsere Anmeldeformulare finden Sie auch in unserem Download-Bereich (öffentlicher Bereich). Hier finden Sie auch unsere AGBs und Datenschutzhinweise.
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BQI mbH Schönebeck
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