Beginn des Lehrgangs
1. Januar 2024 - 31. Dezember 2024
– gesetzlich vorgeschriebene, berufliche Weiterbildung –
Zielgruppe
Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein der Klassen C (C1, C1E, C oder CE -Lkws über 3,5 t zGM und deren Kombinationen) und D (D1, D1E, D oder DE – KOM mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) besitzen, auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-qualifikationsgesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.
Diese Weiterbildung müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.
Unsere Expertise – Ihr Nutzen
Wir bieten Ihnen die gemäß BKrFQG geforderten 5 Weiterbildungsmodule zur Durchführung in unserem Haus sowie nach Absprache an.
Der Unterricht findet in unseren zertifizierten Seminarräumen der BQI mbH Schönebeck statt.
G
Termine | |
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auf Anfrage und als Inhouse-Schulung möglich!
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot!
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Stundenanzahl | |
7 Zeitstunden / 9,33 UStd. | |
Zeitplan | |
1 Tag / Modul 08:00 Uhr – 16:00 Uhr |
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Dozent | |
BQI – Fachdozent | |
Ort | |
BQI mbH Schönebeck Bertolt-Brecht-Straße 2a 39218 Schönebeck (Elbe) |
Hinweis
Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die Ausbildung des Fahrpersonals in allen Mitgliedsstaaten ein bestimmtes Mindestniveau erreichen und bewahren soll. Ziel der Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer.
Um auch die Qualifikation von Kraftfahrern/-innen, die ihren Beruf bereits ausüben, auf dem neusten Stand zu Halten wird für diese eine regelmäßige Auffrischung der für die Ausübung des Berufes wesentlichen Kenntnisse vorgeschrieben.
Alle betroffenen Fahrer haben, ab festgelegten Fristen, im Abstand von 5 Jahren die Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung nachzuweisen.
Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten Dauer.
Die Pflichtstunden sind wahlweise in einem Block/ Woche bzw. fünf Abschnitte/ Tage von je 7 Ausbildungsstunden zu absolvieren.
Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung (IHK) ist nicht erforderlich.
Ihr Teilnahmenachweis
Der Nachweis Ihrer Teilnahme wird von uns mit Ihren persönlichen Daten aus dem Personalausweis und dem Führerschein in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingetragen.
Hinweise zu Ihrer Anmeldung
Bitte melden Sie sich mit unserem Anmeldeformular an und folgen dem Button „ANMELDUNG“. Unsere Anmeldeformulare finden Sie auch in unserem Download-Bereich (öffentlicher Bereich). Hier finden Sie auch unsere AGBs und Datenschutzhinweise.
Bitte senden Sie uns Ihr ausgefülltes Anmeldeformular per E-Mail oder Fax zurück.
BQI mbH Schönebeck
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